Eine AntwortZudiese Frageerwähnt dieUNIX 03-Zertifizierung von OSX. Soweit ich weiß, ist/war das Standarddateisystem von OSXHFS, das "den Fall einer Datei speichert, die erstellt oder umbenannt wird, aber bei der Ausführung nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterscheidet" (d. h. es wird zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden).konservierendaber Fall-unempfindlich).
Erfordert die UNIX-Zertifizierung oder POSIX einen Fall-empfindlichDateisystem?
Antwort1
Gemäß der POSIX-Spezifikation:
Das System kann nicht standardmäßige Erweiterungen bereitstellen. Dies sind Funktionen, die von POSIX.1-2008 nicht benötigt werden und können Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt:
--Schnitt--
- Nicht konforme Dateisysteme (z. B. ältere Dateisysteme, für die _POSIX_NO_TRUNC falsch ist, Dateisysteme, bei denen die Groß-/Kleinschreibung nicht beachtet wird, oder Netzwerkdateisysteme)
--Schnitt--
Es sieht also so aus, als sei die Berücksichtigung der Groß- und Kleinschreibung die Norm, es ist jedoch möglich, ein nicht konformes (nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterscheidendes) Dateisystem zu unterstützen und Ihr Produkt trotzdem als UNIX zu bezeichnen, solange es auch zwischen Groß- und Kleinschreibung unterscheidende Dateisysteme unterstützt.
(bearbeiten)
Tatsächlich, siehedieser Teil der Spezifikation:
Zur Berücksichtigung der Groß-/Kleinschreibung in Dateinamen wurden zwei Vorschläge erörtert:
- Entfernen Sie sämtliche Formulierungen, die zuvor das Falten von Gehäusen erlaubten.
Begründung
Die Groß-/Kleinschreibung ist nicht mit dem portablen Dateinamen-Zeichensatz und den Dateinamendefinitionen vereinbar (alle Bytes außer <slash> und null). Keine bekannte Implementierung, die alle Bytes außer <slash> und null zulässt, führt auch eine Groß-/Kleinschreibung durch.
- Ändern Sie „obwohl dieses Vorgehen nicht empfohlen wird:“ in „obwohl von diesem Vorgehen dringend abgeraten wird.“
Begründung
Wenn die Groß-/Kleinschreibung in POSIX.1 einbezogen werden muss, sollte die Formulierung deutlicher sein, um dieser Praxis entgegenzuwirken.
Der Konsens entschied sich für den ersten Vorschlag. Andernfalls müsste eine konforme Anwendung davon ausgehen, dass die Fallfaltung zwar dann erfolgt, wenn sie nicht erwünscht ist, aber nicht, wenn sie erwünscht ist.
Es scheint also, als sei die Angabe absichtlich mehrdeutig gelassen worden – sie ist weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.