Windows Workstation/Server-Lizenzierung

Windows Workstation/Server-Lizenzierung

Ich habe eine kleine Lizenzierungsanfrage, die mir gestellt wurde, und bin mir nicht 100 %ig sicher, welchen Rat ich geben werde …

Scenario: A clock-card machine running some software that makes it available to other people on the network.

Gehen wir richtig davon aus, dass auf dieser Maschine Windows Server laufen muss, da sie als eine Art „Server“ fungiert? Oder wäre ein Workstation-Betriebssystem (XP/Windows 7) ausreichend, da die Maschine für nichts anderes verwendet wird?

Wir haben hier Windows-Client-Rechner mit 4 Ubuntu-Servern, die mit Samba in einer Arbeitsgruppe eingerichtet sind. Mehrere Rechner unterschiedlichen Alters (einige verwenden noch Windows 2000) und das Letzte, was wir wollen, ist, beim Verstoß gegen die EULA erwischt zu werden. Idealerweise wollen wir keinen Windows-Server (da wir mehrere CAL-Pakete kaufen müssten), aber die betreffende Software funktioniert nur in einer Windows-Umgebung (seufz!).

Antwort1

Der Hauptgrund, warum sich eine Windows-Workstation nicht gut als Server eignet, sind eingeschränkte Verbindungen und Hardware.

Es ist nicht die eigentliche EULA, aber diesvereinfachte Versionvon Nutzen sein könnten - der relevante Teil ist „Geräteverbindungen. Sie dürfen maximal fünf (5) Computern oder anderen elektronischen Geräten (jeweils ein „Gerät“) erlauben, eine Verbindung zum Workstation-Computer herzustellen, um einen oder mehrere der folgenden Dienste der Software zu nutzen: Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste und Fernzugriff (einschließlich Verbindungsfreigabe und Telefoniedienste). Das Maximum von fünf Verbindungen umfasst alle indirekten Verbindungen, die durch „Multiplexing“ oder andere Software oder Hardware hergestellt werden, die Verbindungen bündelt oder aggregiert. Dieses Maximum von fünf Verbindungen gilt nicht für andere Verwendungen der Software.“

Wenn Sie andere Dienste ausführen, sollte es theoretisch kein Problem geben, da dies als „andere Nutzung der Software“ gilt.

Wie immer sollten Sie die entsprechende EULA der von Ihnen verwendeten SKU prüfen, um festzustellen, ob es Änderungen gibt. Dies kann sich ändern, je nachdem, WIE auf die Software zugegriffen wird, z. B. über Fernzugriff.

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