Lizenznutzung für Windows XP Remote Desktop

Lizenznutzung für Windows XP Remote Desktop

Ich denke darüber nach, für mein kleines Unternehmen einen Dienst anzubieten, der es mir ermöglicht, eine bestimmte Ressource für meine Kunden in meinem eigenen Netzwerk zu hosten.

Das Problem ist, dass sie gelegentlich darauf zugreifen müssen und das geht nicht wirklich online. Ich muss also eine Box einrichten, die den Remote-Desktop hostet, damit sie sich anmelden und darauf zugreifen können. Ich bezweifle, dass ich jemals mehr als 1 oder 2 Benutzer gleichzeitig haben werde, möchte aber sicherstellen, dass ich für diese Art von Dingen die richtige Lizenz habe.

Wie funktioniert die Windows-Lizenzierung? Ist es legal, wenn ich einfach eine XP Pro-Box einrichte, sie für den Remote-Desktop konfiguriere und dann so viele XP Pro-Lizenzen kaufe, wie ich voraussichtlich gleichzeitige Benutzer haben werde?

Danke!

Antwort1

ProEULA von Microsoft, Sie können es auf einer Maschine (max. 2 Prozessoren) installieren, aber Sie können mit bis zu 10 Geräten eine Verbindung dazu herstellen (keine Erwähnung, wie viele „Benutzer“ das bedeutet, obwohl „Benutzer“ wirklich kein leicht zu quantifizierender Begriff ist).

Installation und Nutzung. Sie dürfen eine Kopie des Produkts auf einem einzelnen Computer installieren, nutzen, darauf zugreifen, es anzeigen und ausführen, beispielsweise auf einer Workstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät („Workstation-Computer“). Das Produkt darf nicht von mehr als zwei (2) Prozessoren gleichzeitig auf einem einzelnen Workstation-Computer verwendet werden. Sie dürfen maximal zehn (10) Computern oder anderen elektronischen Geräten (jeweils ein „Gerät“) erlauben, eine Verbindung zum Workstation-Computer herzustellen, um die Dienste des Produkts ausschließlich für Datei- und Druckdienste, Internetinformationsdienste und Fernzugriff (einschließlich Verbindungsfreigabe und Telefoniedienste) zu nutzen. Das Maximum von zehn Verbindungen umfasst alle indirekten Verbindungen, die durch „Multiplexing“ oder andere Software oder Hardware hergestellt werden, die Verbindungen bündelt oder aggregiert. Sofern die unten beschriebenen Funktionen „NetMeeting“, „Remote Assistance“ und „Remote Desktop“ nichts anderes gestatten, dürfen Sie das Produkt nicht verwenden, um einem Gerät die Verwendung, den Zugriff, die Anzeige oder die Ausführung anderer ausführbarer Software auf dem Workstation-Computer zu gestatten, noch dürfen Sie einem Gerät die Verwendung, den Zugriff, die Anzeige oder die Ausführung des Produkts oder der Benutzeroberfläche des Produkts erlauben, es sei denn, das Gerät verfügt über eine separate Lizenz für das Produkt.

Antwort2

Solange sich pro Lizenz jeweils nur 1 Person verbindet, ist alles legal.

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