Können Markups urheberrechtlich geschützt werden?

Können Markups urheberrechtlich geschützt werden?

Kann die Auszeichnung eines Dokuments (z. B. HTML, Markdown, LaTeX usw.) urheberrechtlich geschützt sein, wenn der Text nicht urheberrechtlich geschützt ist?

Ich rannte in einenWebsite, auf der die Verfassung meines Landes gehostet wird, und dasCopyright-Seitelautet:

Wir behalten uns alle Rechte an der HTML-Formatierung und Darstellung der gesamten Satzung und aller Begleitdokumente wie hier dargestellt vor. Eine Reproduktion der HTML-Formatierung ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

Übertreiben sie es oder ist das möglich?

Bearbeiten:Vielen Dank für die Antworten. Das obige Beispiel sollte nie die Frage „Kann ich diese Website kopieren?“ andeuten, sondern eher, ob dies möglich ist.

Vielen Dank, soweit ich es beurteilen kann, sind das HTML und die Präsentation der Website tatsächlich urheberrechtlich geschützt. Ähnlich wie das visuelle Layout und die Präsentation der Website hier bei Superuser.

Was den Text der Verfassung angeht, überschreitet die Markierung von fettgedruckten, kursiven und unterstrichenen Texten (ich bin kein Anwalt, aber) meines Wissens nach sicherlich nicht die Schwelle zur Originalität, wie unten beantwortet wird.

Antwort1

Als Laie würde ich sagen: ja. Wahrscheinlich nicht jedes Markup (denken Sie anSchwelle der Originalitätoder ähnliche Konzepte), aber es gibt Fälle, in denen es vermutlich unbestreitbar ist:

HTML kann zum Stylen der Seite verwendet werden (z. B. mit dem styleAttribut). Und (grafisch/Web)Entwürfekann urheberrechtlich geschützt sein, oder?

Sie können Vektoren erstellenBildernur durch die Verwendung von XML-Elementen und -Attributen (SVG). Siehe den Quellcode vondieses Beispiel.

Markup kann in verschiedenenungewöhnlich/kreativMöglichkeiten, zB

… einschließlichCSS-Poesiein HTML:

<style>#death,body{visibility:hidden;}</style>

… oderHaikusin data-*Attributnamen:

<hr data-the-first-cold-shower--even-the-monkey-seems-to-want--a-little-coat-of-straw>

Ob die Auszeichnung Ihres konkreten Beispiels unter das Urheberrecht fällt, die Schwelle zur Originalität nicht erreicht oder rein zweckmäßig ist und nicht sinnvoll anders erfolgen kann, muss wahrscheinlich ein Gericht entscheiden.

Antwort2

Es gibt bestimmte Dinge, wie beispielsweise den Corporate Style, die nicht mit dem Inhalt zu vergleichen sind.

Beispielsweise handelt es sich bei XYZ „für Dummies“ um eine vom Inhalt getrennte Buchpräsentation und somit um eine eigenständige Angelegenheit: Sie können ein Buch wie „Edlin für Dummies“ nicht herausbringen, ohne einen der offiziellen Kanäle zu nutzen (entweder ein offizielles Buch oder eine Parodie des Stils).

Daher sind Dinge wie das Layout usw. eine vom Inhalt zu unterscheidende Angelegenheit, insbesondere wenn sie sich über mehrere Seiten erstrecken.

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