Ich verwechsle hier vielleicht zwei Dinge, aber kann mir jemand sagen, ob ein Gerät, wenn es von einem Router eine Lease erhält, das WLAN-Netzwerkkennwort des Routers angeben muss oder ob die Lease gewährt wird (oder nicht) und dann das Kennwort erforderlich ist, um das WLAN-Netzwerk zu „verwenden“. Der Grund für meine Frage ist, dass unser Router alle gewährten Leases meldet und ich versuche herauszufinden, ob diese Gewährungen davon abhängen, dass das Gerät das WLAN-Kennwort des Routers angibt, oder ob sie von vorbeigehendem Datenverkehr stammen könnten, der kein Interesse daran hat, unser Netzwerk zu verwenden, z. B. von jemandem mit einem Telefon, der einfach auf der Straße vorbeigeht.
Antwort1
DHCP ist ein Protokoll auf Anwendungsebene und kann daher nur von drahtlosen Geräten aufgerufen werden, die sich gegenüber Ihrem Netzwerk authentifiziert haben. Wenn ein Gerät Ihrem Router kein Kennwort übermittelt hat, kann es daher keine Lease erhalten.
Antwort2
Wenn Sie ein Gerät an einen kabelgebundenen Ethernet-Port anschließen, muss die Verbindung zwischen den beiden Geräten erst hergestellt werden, bevor eine Kommunikation stattfinden kann. Daher werden DHCP-Erkennungen erst nach diesem Zeitpunkt vom Client gesendet.
Bei drahtlosen Verbindungen ist der Verbindungsaufbau etwas komplexer, es gilt jedoch das gleiche Prinzip. Ein Teil des Verbindungsaufbaus bei drahtlosen Verbindungen erfordert, dass eine Authentifizierung durchgeführt wird, bevor ein Client Datenverkehr sendet. Daher werden DHCP-Erkennungen vom Client erst gesendet, nachdem er vollständig mit dem drahtlosen Netzwerk verbunden ist (einschließlich Authentifizierung, Einrichtung der Verschlüsselung usw.).