
Beim Surfen auf dieser SiteTextdateien/Programmierungdie historische Daten zur Programmierung und viele andere Dinge enthält, stieß ich auf diese DateiInfoblatt Linux
Die fragliche Datei enthält einen merkwürdigen Absatz mit folgendem Inhalt:
Obwohl Linux mit dem vollständigen Quellcode geliefert wird, handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Software und nicht um Public Domain. Es ist jedoch kostenlos unter der GNU Public License erhältlich. Weitere Informationen finden Sie in der GPL. Die Programme, die unter Linux laufen, unterliegen jeweils ihrem eigenen Urheberrecht, obwohl viele davon ebenfalls der GPL unterliegen. Die gesamte Software auf der FTP-Site kann frei verteilt werden (sonst sollte sie dort nicht sein).
Dort heißt es, Linux sei zwar kostenlos erhältlich, aber sein Quellcode sei urheberrechtlich geschützt.nicht gemeinfrei"
Was bedeutet es, dass es urheberrechtlich geschützt, aber weiterhin kostenlos verfügbar ist? In der Datei steht ausdrücklich, dass der Quellcode nicht gemeinfrei ist. Ist es also gesetzeswidrig, den Linux-Kernel zu verändern?
Antwort1
Urheberrechtlich geschützt bedeutet, dass es ein Urheberrecht und eine Lizenz gibt, die dies schützt. Die Lizenz im Fall des Linux-Kernels ist GPL (http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html).
Kurz gesagt, Sie dürfen den Code beliebig verändern. Wenn Sie Ihren veränderten Code jedoch verteilen, müssen Sie ihn unter GPL lizenzieren und die ursprünglichen Autoren als Urheber angeben. Wenn Sie kompilierte Versionen des veränderten Quellcodes verteilen, müssen Sie diesen ebenfalls verteilen.
Bei der Kernel-Lizenz handelt es sich um eine sogenannte „Copyleft“-Lizenz. Sie können damit tun, was Sie wollen, müssen aber anderen gestatten, mit Ihren Änderungen dasselbe zu tun.
PS: Dies ist eine sehr einfache Erklärung, weitere Informationen und Einzelheiten finden Sie unter dem obigen Link.