Wenn ich eine Domäne besitze, sind dann auch alle ihre Subdomänen mein Eigentum?

Wenn ich eine Domäne besitze, sind dann auch alle ihre Subdomänen mein Eigentum?

Wenn ich eine Domäne besitze, sind dann auch alle ihre Subdomänen mein Eigentum?

Wenn ich beispielsweise example.com kaufe, bin ich dann automatisch Eigentümer von mail.example.com, blog.example.com usw.?

Wenn mir die Subdomains nicht gehören, kann dann jemand mail.example.com kaufen, wenn mir example.com gehört? Habe ich ein Vorkaufsrecht, wenn jemand versucht, eine meiner Subdomains zu kaufen?

Gelten die Antworten auf die obigen Fragen schließlich für alle Domänen in allen TLDs wie .org, .net, .ca, .name usw.?

Danke schön.

EDIT: Gemäß den Registrierungsbeschränkungen für .name-Vereinbarungen unter

http://www.icann.org/en/about/agreements/registries/name/appendix-11-25mar11-en.htm

Eine Einzelperson kann eine .name-Domäne nur registrieren, wenn die Domäne die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllt. Es gibt mehrere Berechtigungsvoraussetzungen, eine davon ist, dass eine .name-Domäne der echte Name oder die Kennung einer Einzelperson sein muss. So sind beispielsweise vorname.nachname.name und vornamenachname.name beide gültig. nachname.name ist jedoch nicht gültig, da es keine Einzelperson identifiziert. Wenn ich nachname.name registriert habe, könnte jemand anderes auf Grundlage der Berechtigungsvoraussetzungen eine Anfechtung einleiten und anderevorname.nachname.name registrieren. Ich habe also tatsächlich keine Kontrolle über die Subdomänen.

Lese ich das richtig? Gibt es ähnliche Beschränkungen für den Besitz von Subdomains in anderen TLDs?

Antwort1

Ja, Sie besitzen und kontrollieren den gesamten Namespace unterhalb der von Ihnen gekauften Domain, da DNS hierarchisch ist. Zum Erstellen von mail.example.com und blog.example.com müssen Sie lediglich Einträge zur von Ihnen kontrollierten DNS-Zone hinzufügen.

Da Sie nach der name.Domain gefragt haben, werde ich speziell darauf eingehen: Sie haben ihreTeilnahmevoraussetzungenund habe dies mit der Domänenkontrolle verwechselt. Wenn Sie überhaupt nicht berechtigt sind, die Domäne zu besitzen, ist dieser Punkt hinfällig.

Bei name.und einigen anderen Top-Level-Domains kann die Registrierung eines Second-Level-, Third-Level- oder Fourth-Level-Namens zulässig sein, je nach den individuellen Berechtigungsvoraussetzungen der Domain. Beispielsweise us.erlaubt Second-Level-Registrierungen jedem, aber aus historischen Gründen gibt es viele Second-Level-Registrierungen für US-Bundesstaaten, die bei staatlichen Behörden registriert sind und bei denen die dritte oder vierte Ebene wiederum an Behörden innerhalb dieser Bundesstaaten delegiert wird.

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